Fragen und Antworten

FAQ rund um Vaterschaftstests

Alle Infos zur DNA-Analyse auf einen Blick

Wie funktioniert der Vaterschaftstest bei der CONFIDENCE DNA-Analyse GmbH genau? Was ist bei der Probenentnahme zum Vaterschaftstest zu beachten? Wie sehen die Ergebnisse dieser DNA-Analyse aus? Wobei kann mich das DNA-Labor auch nach der Bekanntgabe der Resultate des Vaterschaftstests beraten? Solche und weitere Fragen werden hier auf dieser FAQ-Seite von CONFIDENCE DNA-Analysen beantwortet. Darüber hinaus stehen Ihnen die Vaterschaftstests-Experten im Labor gerne per E-Mail, per Telefon oder persönlich im Labor mit Informationen zur Verfügung.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Das grundlegende Prinzip hinter dem Test ist das Wissen, dass jeder Mensch sein DNA-Muster zu gleichen Teilen von beiden Eltern geerbt hat und dass jedes Muster einzigartig ist.
Je mehr sog. STR-Markersysteme für die Untersuchung verwendet werden, desto genauer und zuverlässiger ist die Analyse.
In unserem Labor verwenden wir 16 -50 voneinander unabhängige STR-Systeme. an den Bedarf der jeweiligen Situation angepasst: wird die Kindesmutter mituntersucht, kommt ein Verwandter als Vater in Frage, usw.
Mehr STR-Marker, höhere Aussagekraft, Qualität=Sicherheit.

Wie sieht ein Vaterschaftsnachweis aus?

Sie erhalten ein ausführliches Gutachten, das detaillierte Angaben zu Methoden und Ergebnissen der Analyse, die Bewertung der Daten und deren
Interpretation enthält.

Wie lange dauert die Analyse?

Sie dauert 2 Werktage – das Ergebnis erhalten Sie max. 3 Tage nach Probeneingang.
Das Resultat wird Ihnen auf Wunsch schon vorab telefonisch mitgeteilt, ein schriftliches Gutachten erhalten Sie dann persönlich oder gerne auf dem Postweg.

 Wie sehr kann ich mich auf die DNA-Analyse verlassen?

Die wissenschaftlich errechenbaren Standard-Prozentsätze sind:
100% Ausschluss der Vaterschaft oder praktisch erwiesene Vaterschaft ab mind. 99,9%. Ab einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mind. 99,9% gilt die Vaterschaft als “praktisch erwiesen”. In unserem Labor erreichen wir auch Wahrscheinlichkeitswerte von mehr als 99,99999%.

Wie erfolgt die Probenabnahme?

Mit einem sterilen Wattestäbchen wird Mundschleimhaut an der Wangeninnenseite abgerieben. Diese Probenentnahme findet in unserem Laborstatt,
Sie können sie auch eigenhändig bei sich zu Hause durchführen (sehen Sie Probenentnahme und Testset bestellen).
Möchten Sie uns andere Ausgangsmaterialien zur Verfügung stellen, akzeptieren wir folgende Proben (sehen Sie andere Ausgangsmaterialien):
Haare mit Wurzeln, Blut, gerauchte Zigarette, benutzte Zahnbürste, Ohrenstäbchen, Taschentuch, Kaugummi, Sperma, Nägel, etc.
Beachten Sie, dass solche Proben nur dann geeignet sind, wenn sie ausschließlich von der zu testenden Person stammen.
Lagerung von biologischen Proben: kühl und trocken

Ist die Probenentnahme schmerzhaft?

Nein. Sie kann daher schon bei Neugeborenen durchgeführt werden.

Wer führt die Probenentnahme durch?

Wir m Labor oder Sie eigenhändig bei sich (ein Testset samt Anleitung wird gratis zugesendet). Beachten Sie, dass bei eigenhändig ohne Zeugen entnommenen Proben ein Manipulationsrisiko besteht und diese daher vor Gericht anerkannt werden. Es wird im Gutachten festgehalten, ob und wie die Identität geprüft wurde.
Bei Gerichtsgutachten ist die Anwesenheit aller Betroffenen vor dem Sachverständigen notwendig, es wird eine sorgfältige Befundaufnahme durchgeführt.

Wer führt den Test durch?

MolekulargenetikerInnen (Hochschulabschluss) und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Labordiagnostik und menschliche Erbbiologie.

Ab welchem Alter kann der Test durchgeführt werden?

Ab neugeboren, es gibt keine Altersbegrenzung.

Muss die Mutter untersucht werden?

Die Probe der Kindesmutter ist beim Vaterschaftstest nicht unbedingt erforderlich, wenn sie allerdings mituntersucht wird, so ergeben sich daraus folgende Vorteile:

Die Probe der Mutter dient der verbesserten Identitätssicherung der kindlichen Probe.
Die Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird prinzipiell höher, denn die obligaten väterlichen Merkmale können nach der Zuordnung gemeinsamer Mutter-Kind-Merkmale identifiziert werden.
Ein Ausschluss der Vaterschaft wird aufgrund einer deutlich höheren Ergebnissicherheit in Bezug auf die erkennbaren Ausschlusskonstellationen abgesichert.
Auf die Einbeziehung der Kindesmutter soll nur dann verzichtet werden, wenn diese für die Untersuchung nicht zur Verfügung steht. Deshalb ist die Untersuchung der Probe der Mutter gratis.

Die Probe der Kindesmutter ist absolut unumgänglich, wenn ein Blutsverwandter des getesteten Mannes als Vater in Frage kommt. Ein solcher Sachverhalt muss der/m Sachverständigen vor der Untersuchung mitgeteilt werden.

Mit welcher Sicherheit kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden?

Eine Vaterschaft wird  – nach doppelter Analyse – immer zu 100% ausgeschlossen. Doppelanalyse heißt: der ganze Test wird in der Folge mit den 2. Reservestäbchen von neuem durchgeführt. Diese Prozedur ist kostenlos und dient der Absicherung, auch wenn wir zusätzliche Standard-Sicherheitsmaßnahmen angewandt haben. Qualität=Sicherheit.

Mit welcher Sicherheit kann eine Vaterschaft bestimmt werden?

Mit mind. 99,9%, wenn die Mutter mitgetestet wird mit mind. 99,999%. Der Prozentsatz weicht individuell geringfügig ab, je nach der Häufigkeit der vererbten Merkmale in der bestimmten Population der Testpersonen, der genaue Prozentsatz wird im Gutachten festgehalten.

Warum kann eine Vaterschaft nicht zu 100% bewiesen werden?

Aufgrund der Regeln der Statistik ist es unmöglich, dass bei der Wahrscheinlichkeitsrechnung ein Wert von 100% erreicht wird. Die Wahrscheinlichkeit kann annähernd 100 erreichen, aber nie genau 100. Die nationalen und internationalen Richtlinien erkennen aber eine Vaterschaft ab 99,9% als „praktisch erwiesen“ an. Wir erreichen mit unseren Untersuchungen meist mind. 99,999% und schließen bei der geringsten Unsicherheit Zusatzuntersuchungen an, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

Wie wird die Vertraulichkeit der Daten und der Datenschutz gewährleistet?

Ihre Proben werden sofort intern mit einem anonymisierten Code verschlüsselt und nur für die beauftrage Analyse verwendet, 2 Jahre aufbewahrt und sodann verworfen. Auf Wunsch werden sie gleich nach dem Test vernichtet. Ihre persönlichen Daten werden 100% vertraulich unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes behandelt.
Wir sind dem Datenschutz und der Verschwiegenheit verpflichtet, müssen Gutachten elektronisch aber 30 Jahre archivieren (GEKO Richtlinien und Standesregeln bzgl. Sorgfaltspflicht). Sollten Sie damit ein Problem haben, teilen Sie uns das bitte mit – wir werden eine Lösung finden, die Ihr Selbstbestimmungsrecht befriedigt.

Enthält die DNA-Analyse relevante Informationen über meine Gene?

Nein. Das DNA-Profil ist eine Kombination von “Zahlenwerten”, die in einer Tabelle dargestellt werden. Sie heißen auch Allele. Die untersuchten DNA-Abschnitte enthalten keinerlei Informationen über Eigenschaften des Menschen, sie sagen nichts über Merkmale, Krankheiten, Anlagen oder sonstige persönlichen Eigenschaften aus. Das einzige, was wir über Sie erfahren, ist Ihr Geschlecht: einer der verwendeten STR-Marker ist geschlechtsbestimmend, d.h. Sie sind weiblich, wenn Sie 2 X-Chromosomen aufweisen; männlich, wenn die Zellen je 1 X- und 1 Y-Chromosom enthalten. Das dient der Kontrolle, v.a. bei gebrachten und geschickten Proben.

Ist der Test auch bei Gericht verwertbar?

Ja, wenn ein/e allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Sachverständige/r eine ordentliche Befundaufnahme und genaue Personenidentifikation mit Foto, Fingerabdruck, Unterschriftenkontrolle durchführt und die Probenentnahme beglaubigt.
Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem/r Sachverständigen im Büro Tel.: 01 3684554 oder direkt mit
Susanne Haas, Fachgebiet Menschliche Erbbiologie und DNA-Analysen: Tel.: 069913678139
Prim. Gustav Scholda, Fachgebiet Labordiagnostik: Tel.: 06643552556

Kann ein Privattest im Nachhinein zu einem gerichtsverwertbaren Gutachten “gemacht” werden?

Wenn die Identifikationssicherung bei der Probenabnahme nach den Anforderungen des/der Sachverständigen erfolgt ist und diese/r die für ausreichend bewertet, ist das prinzipiell möglich, weil die Analytik im Labor dieselbe ist, ohne Unterschied von Privat- und Gerichtsgutachten. Das Gerichtsgutachten wird noch ausführlicher verfasst und beinhaltet statt 3-4 Seiten mind. 6-7 Seiten. Aus diesen Gründen ergibt sich der höhere Preis.